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   VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09   

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VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09 (https://dejure.org/2009,19710)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2009 - 25 K 1972/09 (https://dejure.org/2009,19710)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 25 K 1972/09 (https://dejure.org/2009,19710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach einer denkmalgeschützten Hofanlage; Vollständige gerichtliche Kontrolle des Tatbestandsmerkmals "Gründe des Denkmalschutzes"; Überwiegen der gewichtigen Belange des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2001 - 7 A 4207/00
    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Wesentlich hierbei ist, wie ausgeführt, dass den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist, besonderes Gewicht zukommt, da diese Gründe die mit der Unterschutzstellung verbundene Einschränkung der Eigentümerbefugnisse rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 2000 - 8 A 4631/97 , ferner Urteil vom 17. August 2001 7 A 4207/00 , UA S. 17.

    Bei dieser Interessenabwägung wird sich ein schutzwürdiges privates Interesse gegenüber den Belangen der Denkmalpflege um so eher durchsetzen, je geringfügiger die mit dem Vorhaben notwendig einhergehende Beeinträchtigung des Denkmals ist, während eine Maßnahme, die den Denkmalwert wesentlich mindern oder gar aufheben würde, allenfalls in Ausnahmefällen aus zwingenden Gründen zugelassen werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. August 2001 - 7 A 4207/00 .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 11 A 688/97

    Verunstaltung; Durchschnittsbetrachter; Veränderung eines Baudenkmals;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Die geschlossene Hofanlage ist durch eine funktionsgerechte, massive und schlichte Bauausführung gekennzeichnet, vgl. ähnlich OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 1998 - 11 A 688/97 - "Nachteilige Veränderung eines Denkmals durch Werbetafelanbringung an Außenwand einer denkmalgeschützten Hofanlage".

    Wie bereits ausgeführt, beinhaltet nicht jede noch so geringfügige Beeinträchtigung denkmalrechtlicher Belange eine materielle Denkmalrechtswidrigkeit, erforderlich ist vielmehr eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung des Baudenkmals und seines Erscheinungsbildes, wobei eine Abwägung (Gewichtung der widerstreitenden Belange) stattzufinden hat, vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 1998 - 11 A 688/97 .

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Die Solaranlage stellt damit einen besonders augenfälligen und gravierenden Eingriff in die denkmalbegründenden Elemente der Dachlandschaft und somit nicht nur eine geringfügige Beeinträchtigung dar, vgl. zum vorstehenden Problemkreis auch VG Neustadt, Urteil vom 23. November 2005 5 K 1498/05 : Fotovoltaik-Anlage auf einem Scheunendach; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 : Sonnenkollektoren auf einem denkmalgeschützten Dach; Denkmalwürdigkeit eines über Jahrhunderte gewachsenen Stadtensembles; VG Ansbach, Urteil vom 8. April 2009 AN 3 K 08.00981 : Fotovoltaik-Anlage auf Kirchendach; VG Ansbach, Urteil vom 28. Mai 2009 AN 18 K 08.01942 : Sonnenkollektoren, Eingriff in ein denkmalgeschütztes Ensemble.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 8 A 5546/00

    Einbau von Kunststofffenstern in ein Baudenkmal

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Mit dieser Einbeziehung der privaten Belange wird auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 14 Abs. 1 GG genügt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. September 1996 - 10 A 1453/92 , BRS 58 Nr. 232; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 8 A 5546/00 .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1996 - 10 A 1453/92
    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Mit dieser Einbeziehung der privaten Belange wird auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 14 Abs. 1 GG genügt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. September 1996 - 10 A 1453/92 , BRS 58 Nr. 232; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 8 A 5546/00 .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 4631/97

    Rechtmäßigkeit einer denkmalrechtlichen Wiederherstellungsverfügung ;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Wesentlich hierbei ist, wie ausgeführt, dass den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist, besonderes Gewicht zukommt, da diese Gründe die mit der Unterschutzstellung verbundene Einschränkung der Eigentümerbefugnisse rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 2000 - 8 A 4631/97 , ferner Urteil vom 17. August 2001 7 A 4207/00 , UA S. 17.
  • VG Neustadt, 23.11.2005 - 5 K 1498/05

    Keine Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Scheune

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Die Solaranlage stellt damit einen besonders augenfälligen und gravierenden Eingriff in die denkmalbegründenden Elemente der Dachlandschaft und somit nicht nur eine geringfügige Beeinträchtigung dar, vgl. zum vorstehenden Problemkreis auch VG Neustadt, Urteil vom 23. November 2005 5 K 1498/05 : Fotovoltaik-Anlage auf einem Scheunendach; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 : Sonnenkollektoren auf einem denkmalgeschützten Dach; Denkmalwürdigkeit eines über Jahrhunderte gewachsenen Stadtensembles; VG Ansbach, Urteil vom 8. April 2009 AN 3 K 08.00981 : Fotovoltaik-Anlage auf Kirchendach; VG Ansbach, Urteil vom 28. Mai 2009 AN 18 K 08.01942 : Sonnenkollektoren, Eingriff in ein denkmalgeschütztes Ensemble.
  • VG Ansbach, 08.04.2009 - AN 3 K 08.00981

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (verneint); Kirchendach; Photovoltaikanlage

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Die Solaranlage stellt damit einen besonders augenfälligen und gravierenden Eingriff in die denkmalbegründenden Elemente der Dachlandschaft und somit nicht nur eine geringfügige Beeinträchtigung dar, vgl. zum vorstehenden Problemkreis auch VG Neustadt, Urteil vom 23. November 2005 5 K 1498/05 : Fotovoltaik-Anlage auf einem Scheunendach; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 : Sonnenkollektoren auf einem denkmalgeschützten Dach; Denkmalwürdigkeit eines über Jahrhunderte gewachsenen Stadtensembles; VG Ansbach, Urteil vom 8. April 2009 AN 3 K 08.00981 : Fotovoltaik-Anlage auf Kirchendach; VG Ansbach, Urteil vom 28. Mai 2009 AN 18 K 08.01942 : Sonnenkollektoren, Eingriff in ein denkmalgeschütztes Ensemble.
  • VG Ansbach, 28.05.2009 - AN 18 K 08.01942

    Ensembleschutz; Sonnenkollektoren auf einem steil geneigten Dach; erheblicher

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2009 - 25 K 1972/09
    Die Solaranlage stellt damit einen besonders augenfälligen und gravierenden Eingriff in die denkmalbegründenden Elemente der Dachlandschaft und somit nicht nur eine geringfügige Beeinträchtigung dar, vgl. zum vorstehenden Problemkreis auch VG Neustadt, Urteil vom 23. November 2005 5 K 1498/05 : Fotovoltaik-Anlage auf einem Scheunendach; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 : Sonnenkollektoren auf einem denkmalgeschützten Dach; Denkmalwürdigkeit eines über Jahrhunderte gewachsenen Stadtensembles; VG Ansbach, Urteil vom 8. April 2009 AN 3 K 08.00981 : Fotovoltaik-Anlage auf Kirchendach; VG Ansbach, Urteil vom 28. Mai 2009 AN 18 K 08.01942 : Sonnenkollektoren, Eingriff in ein denkmalgeschütztes Ensemble.
  • VG Berlin, 09.09.2010 - 16 K 26.10

    Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf

    Im Rahmen der Abwägung kommt es auf die Bedeutung und den Wert des jeweiligen denkmalgeschützten Gebäudes und insbesondere der Dachlandschaft, die konkrete Ausgestaltung sowohl der Dächer (vor allem Dachformen, Farbigkeit und bisherige Aufbauten) als auch der Solaranlage (vor allem Größe, Farbigkeit und Struktur), die Einsehbarkeit der Solaranlage und schließlich auf den ökologischen und ökonomischen Nutzen der Solaranlage an (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10. Juni 2010 - 1 S 585/10 -, Rn. 24, und vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 -, Rn. 39; Nds. OVG, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 -, Rn. 34, 37; sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 25 K 1972/09 -, Rn. 36 f.; VG Ansbach, Urteile vom 28. Mai 2009 - AN 18 K 08.01942 -, Rn. 69, 71, 73, 76; und vom 8. April 2009 - AN 3 K 08.00981 -, Rn. 21; VG Sigmaringen, Urteil vom 2. April 2008 - 5 K 1038/07 - Rn. 23 f.; VG Göttingen, Urteil vom 23. März 2007 - 2 A 50/05 -, Rn. 17 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 25. April 2006 - 2 A 180/05 -, Rn. 23 ff.; VG Neustadt [Weinstraße], Urteil vom 23. November 2005 - 5 K 1498/05 -, Rn. 25 f.; alle zitiert nach juris: ferner VG Neustadt [Weinstraße], Urteile vom 26. Mai 2010 - 3 K 84/10.NW -, und vom 12. August 2010 - 4 K 218/10.NW -, beide zitiert nach der Pressemitteilung des Gerichts; ferner Haspel/Martin/Wenz/Derwes, Denkmalschutzrecht in Berlin, 2008, § 11 Rn. 9; Schulte, NWVBl. 2008, 1; siehe auch Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, "Solaranlagen und Denkmalschutz").
  • VG Arnsberg, 30.08.2010 - 14 K 1931/09

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur energetischen Komplettsanierung

    vgl. zur denkmalrechtlichen Problematik des Aufbringens einer Solaranlage auf Dachflächen: Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteilvom 26. Oktober 2009 - 25 K 1972/09 - mit zahlreichen Hinweisenauf weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, zitiert nach Juris.
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